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Als Privatpraxis kann ich problemlos mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abrechnen, die für gewöhnlich die vollen Behandlungskosten tragen. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler finanzieren.

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Als Privatpraxis kann ich problemlos mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abrechnen, die für gewöhnlich die vollen Behandlungskosten tragen. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler finanzieren.

Private Krankenversicherung

Von privaten Krankenversicherungen werden in der Regel alle Kosten übernommen. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Tarife, deshalb empfehle ich, die Bedingungen Ihres Tarifes vorher mit der Versicherung zu besprechen. Manchmal ist im Tarif festgelegt, dass nur eine bestimmte Anzahl von Sitzungen bezahlt wird (z.B. 30 pro Kalenderjahr), manchmal ist auch eine Selbstbeteiligung vereinbart. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Min.).

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Von Beihilfestellen werden für gewöhnlich alle Kosten übernommen. In aller Regel muss bei der Beihilfestelle nach der fünften Sitzung ein ausführlicher Antrag gestellt werden, die private Krankenversicherung schließt sich der Entscheidung der Beihilfestelle an. Sicherheitshalber sollten Sie dies mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, bei der Beihilfestelle fordern Sie bitte die Antragsunterlagen für eine Psychotherapie an. Die Beihilfestelle weist Ihnen eine anonymisierende Chiffre zu, deshalb müssen die Antragsunterlagen persönlich angefordert werden. Auch hier halte ich mich beim Honorar an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro / Therapiestunde à 50 Minuten)

Gesetzliche Krankenkassen

Die kassenärztliche Vereinigung legt die Anzahl der Psychotherapeuten fest, die mit den gesetzlichen Krankenkassen im jeweiligen Gebiet abrechnen dürfen. Leider entspricht die festgelegte Anzahl der Sitze nicht dem Bedarf an Psychotherapien. Da ich keinen dieser „Kassensitze“ habe, ist die Behandlung in meiner Praxis für Sie leider nur als Selbstzahler möglich.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten selbst tragen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie Sie versichert sind.

Verhaltenstherapeuthisch orientiertes Coaching/Beratung wird je Sitzung mit 120,00 Euro abgerechnet. Für eine Paartherapie werden 150,00 Euro je Sitzung berechnet. Eine Sitzung dauert 50 Minuten. Die Anzahl ist individuell festzulegen.

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